Memberkarte Bedingungen
Bitte unterschreiben Sie Ihre SCHILD-Memberkarte, damit sie gültig ist. Ihre SCHILD-Memberkarte ist nicht übertragbar und darf nur während der angegebenen Gültigkeitsdauer verwendet werden.
Aufnahmegebühren/Jahresgebühren
Es werden keine Aufnahme- oder Jahresgebühren erhoben.
Bei Verlust
Rufen Sie uns sofort an und melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer SCHILD-Memberkarte. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung übernimmt SCHILD bei nachweislich unverschuldetem Missbrauch die Haftung. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Verlustmeldung liegt die Haftung für allfälligen Missbrauch in jedem Fall bei Ihrer Schuld.
Abzahlungsmodus und Rückzahlungskonditionen
Sie erhalten jeden Monat eine übersichtliche Monatsrechnung mit sämtlichen Transaktionen Ihrer Karte und einem Monatsschlusssaldo. Sie haben zwei Möglichkeiten zur Begleichung:
- Sie bezahlen den gesamten Ausstand bis Ende des Monats, in welchem Sie die Rechnung erhalten. Es werden Ihnen keine Zinsen verrechnet.
- Sie begleichen jeweils mindestens 10% des Ausstandes bis Ende des laufenden Monats. Bei Beanspruchung dieses Teilzahlungsrechtes wird ein monatlicher Zins erhoben, welcher aufgrund des durchschnittlich offenen Ausstandes berechnet wird und einem Jahreszins von 15% entspricht. Bei Teilzahlung wird für die Zustellung der folgenden Monatsrechnung eine Administrationsgebühr von CHF 1.90 pro Rechnung erhoben. Im Falle von Zahlungsrückständen wird für jede Mahnung eine Gebühr zur teilweisen Deckung der diesbezüglichen Unkosten verrechnet:
- bei der ersten Mahnung CHF 5.-
- der zweiten CHF 10.-
- und der dritten CHF 15.-
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen zweier aufeinanderfolgenden Monatsrechungen wird der Gesamtkontosaldo zur Zahlung fällig und das Konto kann für weitere Bezüge gesperrt werden. Das Teilzahlungsrecht tritt erst 14 Tage nach Unterzeichnung dieses Vertrags durch den Kunden in Kraft. Wird der vorliegende Vertrag vorher aufgelöst, ist der Monatsschlusssaldo bis zum Ende des der Abrechnungsperiode folgenden Monats vollumfänglich beglichen. SCHILD ist berechtigt, überfällige Forderungen an Drittfirmen für das Inkasso abzutreten. Die Monatsrechnung gilt als anerkannt, wenn sie der Kontoinhaber nicht innert 20 Tagen ab deren Datum schriftlich beanstandet. SCHILD ist berechtigt, die Zinsen und Konditionen jederzeit für die Zukunft mit schriftlicher Mitteilung anzupassen.
Vergabe der Kreditlimite
Massgeblich für die Vergabe der Kreditlimite sind die allgemeine Bonität, die Einhaltung der Rückzahlungsbedingungen, sowie die Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Für Kreditlimiten ab CHF 500.- wird eine erweiterte Kreditfähigkeitsprüfung durchgeführt. Dies geschieht beispielsweise per Anfrage bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO/ZEK). Der Karteninhaber/Antragssteller ermächtigt SCHILD sämtliche für die Prüfung der Kartenlimiten erforderlichen Auskünfte einzuholen. SCHILD ist berechtigt, die Limite auf bis max. CHF 3'000.- zu erhöhen, zu ändern oder aufzuheben, falls dies aufgrund der Prüfungsergebnisse oder aufgrund des Geschäftsverlaufs als angemessen erscheint. Die Aktuell gültige Limite wird jeweils in der Monatsrechung angegeben.
Recht auf Widerruf nach erhalt der Limite/Beendigung des Kreditverhältnisses
Sie können bis zum siebten Tag nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung eine Widerrufserklärung der Post übergeben. Nach Begleichung des jeweiligen Gesamtausstandes einer Monatsabrechnung können Sie jederzeit frei von jeder weiteren Verpflichtung mit schriftlicher Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
Datenschutz/ Verwendung der Daten
Der Karteninhaber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in der Datenbank von der von SCHILD beauftragten Kartenmanagementfirma Customer Loyality Systems AG registriert und bearbeitet werden. Der Karteninhaber ist damit einverstanden, dass seine Daten von SCHILD und deren Partner für die SCHILD-Memberkarte für Marketingzwecke verwendet werden.












































